Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Wie Sie eine Reha beantragen, wer die Kosten übernimmt und was Sie für Ihren Aufenthalt in den MEDICLIN Deister Weser Kliniken mitbringen sollten, erfahren Sie hier.
Wir sind eine Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Wir haben einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und sind beihilfefähig. Auch Privatpatient*innen und Rehabilitand*innen nehmen wir gerne auf.
Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.
Die Rehabilitation ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 laut § 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Der ursprüngliche Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet.
Um für eine Rehabilitation in Frage zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung:
Tel. +49 30 700 183 8098
Die Medizinische Rehabilitation (Heilverfahren) dient Ihrer Gesunderhaltung und Genesung. Sie nutzt überwiegend natürliche Heilmittel. Medizinische Heilverfahren erfolgen ambulant oder stationär.
Ziele:
Eine Anschlussheilbehandlung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Ihrer Krankenhausbehandlung. Über die jeweiligen Sozialversicherungsträger muss ein Antrag gestellt werden. Die Anschlussheilbehandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen und dauert drei bis vier Wochen, kann bei medizinischer Notwendigkeit aber auch verlängert werden.
Ziele:
Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme ist ausschließlich eine Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie betrifft rentenversicherte Patient*innen, die über die Krankenkasse oder aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf die Anschlussheilbehandlung haben. Sollten Sie privat krankenversichert sein oder keinen Krankenversicherungsschutz besitzen, können Sie über die Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen. Eine direkte Aufnahme ist deswegen meistens nicht nötig. Nach der Antragsbearbeitung überweist man Sie in eine geeignete Anschlussheilbehandlungseinrichtung.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, dem Bescheid Ihres Kostenträgers innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sehr oft wird eine Rehabilitation nach einem Widerspruch doch noch genehmigt.
Bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik können Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht zurückgreifen. Die Klinik Ihrer Präferenz muss lediglich zertifiziert sein, solange Ihrer Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Vermerken Sie dazu in Ihrem Antrag Ihre bevorzugte Reha-Klinik. Hilfreich ist die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik (z. B. MEDICLIN Deister Weser Kliniken) in ... (z. B. Bad Münder).“
Bitte beachten Sie, dass die gewählte Klinik bei einer Anschlussheilbehandlung möglichst im Umkreis von 200 km liegen sollte.
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen die Kosten einer Rehabilitation. Auch private Krankenversicherungen können, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Sollten Sie aus medizinischer Sicht eine Begleitung benötigen (z. B. Partner*in), werden die Kosten vom Kostenträger übernommen. Die Aufenthaltskosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr übernimmt der Kostenträger ebenfalls.
Vor Ihrer Aufnahme unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.
Die Kranken- und Rentenversicherungen erheben eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Auf wie viele Tage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art und Dauer Ihrer Leistungen, Ihrem Kostenträger und von anderen bereits geleisteten Zuzahlungen desselben Jahres ab.
Von der Zuzahlung befreit sind Sie:
Für Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.
Begleitpersonen nehmen wir gerne in den Fachbereichen Onkologie, HNO-Onkologie und Urologie auf. Hierfür gibt es verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten:
Wir nehmen gesunde Kinder als Begleitpersonen von erkrankten Müttern oder Vätern für die Dauer der stationären Rehabilitation auf. Während Ihrer therapeutischen Anwendungen werden die Kinder von uns betreut, allerdings nicht während der therapiefreien Zeit.
Eine Behandlung von Mutter oder Vater und Kind bieten wir nicht an, da wir nicht über Kinder- und Jugendtherapeuten verfügen.
Aufnahmekriterien
Ihr Kind sollte
Ist Ihr Kind jünger, sprechen Sie mit uns!
Hintergrundinformationen
Um Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, bringen Sie bitte folgendes mit: