Wer übernimmt die Kosten einer Reha?
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen die Kosten einer Rehabilitation. Auch private Krankenversicherungen können, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Sollten Sie aus medizinischer Sicht eine Begleitung benötigen (z. B. Partner*in), werden die Kosten vom Kostenträger übernommen. Die Aufenthaltskosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr übernimmt der Kostenträger ebenfalls.
Vor Ihrer Aufnahme unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.
Die Kranken- und Rentenversicherungen erheben eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Auf wie viele Tage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art und Dauer Ihrer Leistungen, Ihrem Kostenträger und von anderen bereits geleisteten Zuzahlungen desselben Jahres ab.
- Die Zuzahlungen bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen sind auf 42 Tage im Jahr begrenzt.
- Die Zuzahlungen bei einer Anschlussgesundheitsmaßnahme sind auf 14 Tage im Jahr begrenzt.
- Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung sind in der Regel unbegrenzt.
Von der Zuzahlung befreit sind Sie:
- bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung
- bei Bezug von Übergangsgeld
- wenn Sie unter 18 Jahren alt sind
- wenn Sie über den integrierten Versorgungsvertrag der AOK zu uns kommen
- wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis haben und die Krankenkasse der Kostenträger ist.
Für Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.