Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag leisten.
Auf wie viele Behandlungstage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung, vom Kostenträger und von anderen bereits im Kalenderjahr der Rehabilitation geleisteten Zuzahlungen ab.
- Die Zuzahlungen für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers sind auf höchsten 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. Bei geringem Einkommen können Sie von der Zuzahlung teilweise oder vollständig befreit werden. Die Befreiung müssen Sie jedoch beantragen. Die Einkommensgrenze für die Zuzahlungsbefreiung wird jährlich neu festgelegt. Wenn Sie im Jahr 2010 monatlich unter 1023 Euro (netto) verdienen, können Sie vollständig von der Zuzahlung befreit werden.
- Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie längstens 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten.
- Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei stationärem Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten.
- Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
Falls Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik gewesen sind und den Eigenanteil bereits (ggf. anteilig) entrichtet haben, so wird dies bei uns berücksichtigt. Bitte bringen Sie hierzu den Zahlungsbeleg mit.
Keine Zuzahlungen sind fällig
- bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung
- bei Bezug von Übergangsgeld
- wenn Sie unter 18 Jahren alt sind
- wenn Sie über den integrierten Versorgungsvertrag der AOK zu uns kommen
- wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis haben und die Krankenkasse der Kostenträger ist.