Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR):
Nach einem Krankenhausaufenthalt können auf Veranlassung des behandelnden Krankenhauses Anschlussheilbehandlungen zur Wiederherstellung Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit beantragt werden.
Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Klinik und dem Patienten. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.