Vor Ihrem Reha-Aufenthalt

Vor Ihrem Reha-Aufenthalt

Wie Sie eine Reha beantragen, wer die Kosten übernimmt und was Sie für Ihren Aufenthalt in den MEDICLIN Deister Weser Kliniken mitbringen sollten, erfahren Sie hier.

Aufnahme in die MEDICLIN Deister Weser Kliniken

Wir sind eine Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Wir haben einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und sind beihilfefähig. Auch Privatpatient*innen und Rehabilitand*innen nehmen wir gerne auf.

Reha beantragen

Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.

Die Rehabilitation ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 laut § 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Der ursprüngliche Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet.

Um für eine Rehabilitation in Frage zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Rehabilitationsbedürftigkeit vor.
  • Sie sind körperlich in der Lage die Behandlungen der Rehabilitation durchführen zu können (rehabilitationsfähig).
  • Die Ziele Ihrer Rehabilitation können in einem realistischen Zeitrahmen erreicht werden.

Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung:

Tel. +49 30 700 183 8098

Es gibt drei Arten der Rehabilitation:

Medizinische Heilverfahren

Die Medizinische Rehabilitation (Heilverfahren) dient Ihrer Gesunderhaltung und Genesung. Sie nutzt überwiegend natürliche Heilmittel. Medizinische Heilverfahren erfolgen ambulant oder stationär.

Ziele:

  • Erkrankungen und deren Folgezustände behandeln
  • gesundheitliche Schäden, die unbehandelt zu Erkrankungen führen, behandeln oder verbessern
  • bisherige Behandlungserfolge stabilisieren

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Ihrer Krankenhausbehandlung. Über die jeweiligen Sozialversicherungsträger muss ein Antrag gestellt werden. Die Anschlussheilbehandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen und dauert drei bis vier Wochen, kann bei medizinischer Notwendigkeit aber auch verlängert werden.

Ziele:

  • Sie sollen verlorene Körperfunktionen und Fähigkeiten wiedererlangen.
  • Sie werden an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt.

Anschlussgesundheits- maßnahme

Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme ist ausschließlich eine Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie betrifft rentenversicherte Patient*innen, die über die Krankenkasse oder aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf die Anschlussheilbehandlung haben. Sollten Sie privat krankenversichert sein oder keinen Krankenversicherungsschutz besitzen, können Sie über die Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen. Eine direkte Aufnahme ist deswegen meistens nicht nötig. Nach der Antragsbearbeitung überweist man Sie in eine geeignete Anschlussheilbehandlungseinrichtung.

Wie läuft die Beantragung einer Reha ab?

  • Krankenhaus-, Haus- oder Fachärzt*innen oder Sie selbst stellen einen Rehaantrag.
  • Der jeweilige Kostenträger (z. B. Kranken- oder Rentenversicherung) prüft den Antrag aus sozialmedizinischer und versicherungsrechtlicher Sicht. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid einer Kostenübernahme.
  • Sobald eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Kranken- oder Rentenversicherung vorliegt, können wir mit Ihnen den Aufnahmetermin besprechen.
  • Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch ohne Kostenübernahme in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung direkt mit Ihnen und der Klinik.
  • Je nach Belastbarkeit kann die Rehabilitation auch ambulant durchgeführt werden.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, dem Bescheid Ihres Kostenträgers innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sehr oft wird eine Rehabilitation nach einem Widerspruch doch noch genehmigt.

Bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik können Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht zurückgreifen. Die Klinik Ihrer Präferenz muss lediglich zertifiziert sein, solange Ihrer Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Vermerken Sie dazu in Ihrem Antrag Ihre bevorzugte Reha-Klinik. Hilfreich ist die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik (z. B. MEDICLIN Deister Weser Kliniken) in ... (z. B. Bad Münder).“
Bitte beachten Sie, dass die gewählte Klinik bei einer Anschlussheilbehandlung möglichst im Umkreis von 200 km liegen sollte.

Wer übernimmt die Kosten einer Reha?

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherungen die Kosten einer Rehabilitation. Auch private Krankenversicherungen können, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Sollten Sie aus medizinischer Sicht eine Begleitung benötigen (z. B. Partner*in), werden die Kosten vom Kostenträger übernommen. Die Aufenthaltskosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr übernimmt der Kostenträger ebenfalls.

Vor Ihrer Aufnahme unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.

Die Kranken- und Rentenversicherungen erheben eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Auf wie viele Tage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art und Dauer Ihrer Leistungen, Ihrem Kostenträger und von anderen bereits geleisteten Zuzahlungen desselben Jahres ab.

  • Die Zuzahlungen bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen sind auf 42 Tage im Jahr begrenzt.
  • Die Zuzahlungen bei einer Anschlussgesundheitsmaßnahme sind auf 14 Tage im Jahr begrenzt.
  • Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung sind in der Regel unbegrenzt.

Von der Zuzahlung befreit sind Sie:

  • bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung
  • bei Bezug von Übergangsgeld
  • wenn Sie unter 18 Jahren alt sind
  • wenn Sie über den integrierten Versorgungsvertrag der AOK zu uns kommen
  • wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis haben und die Krankenkasse der Kostenträger ist.

Für Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Begleitpersonen

Begleitpersonen nehmen wir gerne in den Fachbereichen Onkologie, HNO-Onkologie und Urologie auf. Hierfür gibt es verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten:

  • Aufbettung im Patientenzimmer (inkl. Verpflegung): 70 € pro Übernachtung inkl. MwSt.
  • Unterbringung im Patientendoppelzimmer (inkl. Verpflegung): 80 € pro Übernachtung inkl. MwSt.

Kinder als Begleitpersonen

Wir nehmen gesunde Kinder als Begleitpersonen von erkrankten Müttern oder Vätern für die Dauer der stationären Rehabilitation auf. Während Ihrer therapeutischen Anwendungen werden die Kinder von uns betreut, allerdings nicht während der therapiefreien Zeit. 

Eine Behandlung von Mutter oder Vater und Kind bieten wir nicht an, da wir nicht über Kinder- und Jugendtherapeuten verfügen.

Aufnahmekriterien

Ihr Kind sollte

  • mindestens 3 Jahre alt sein,
  • in Schlaf- und Wachzeiten sauber sein,
  • die Toilette weitgehend selbständig benutzen können,
  • einen altersmäßigen Entwicklungsstand haben,
  • frei von außergewöhnlichem Aggressionsverhalten sein,
  • weitgehend selbständig essen können.

Ist Ihr Kind jünger, sprechen Sie mit uns!

Hintergrundinformationen

  • Die Gruppengröße beträgt maximal 12 Kinder.
  • Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Zimmer der Mutter bzw. des Vaters.
  • Vor der Aufnahme sollten Sie uns auf jeden Fall anrufen, falls Sie mit Kind anreisen. Ihr Ansprechpartner ist das Patientenbüro.
  • Beachten Sie bitte, dass Kinder über 6 Jahre schulpflichtig sind und Sie sich um die Unterrichtsversorgung in Bad Münder kümmern müssen.
  • Die Kostenübernahme des Aufenthalts für die Kinder sollten Sie mit den Kostenträgern über einen Antrag auf Haushaltshilfe vor Aufnahme in der Klinik regeln.

Checkliste

Was muss ich von zu Hause mitbringen?

Um Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, bringen Sie bitte folgendes mit:

Bekleidung
  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe/Socken
  • Ausreichende, bequeme Oberbekleidung
  • Regenkleidung/Regenschirm
Hilfsmittel (falls vorhanden)
  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • Orthopädische Schuhe
  • U-Arm-Gehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Ersatzbrille
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät
Persönliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • Verordnete Medikamente
  • Allergiepass
  • Bescheid über Grad der Behinderung (GdB)
  • Bankverbindung mit BIC und IBAN
Schuhe
  • Straßenschuhe
  • Festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe
Sonstiges
  • Ersatzbadetuch
  • Uhr/Wecker
  • Persönliche Toilettenartikel
  • Nähzeug
  • Haartrockner
  • Taschentücher
  • Kleines Radio

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Carmen Meine

Carmen Meine

Patientenverwaltung und Bettendisposition

MEDICLIN Deister Weser Kliniken